Information zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – „Whistleblower“
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Mitarbeiterinnen, Azubis, Praktikantinnen, Auftragnehmer, Rentner/Pensionäre, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über tatsächliche oder mögliche Verstöße des Arbeitgebers erhalten haben und diese melden. Ebenso werden von der Meldung betroffene Personen geschützt.
Das Gesetz stellt sicher, dass Hinweisgeber*innen vor jeglichen Repressalien bewahrt werden. Dazu zählen beispielsweise Einschüchterung, negative Leistungsbeurteilungen, Verweigerung von Beförderungen oder Nichtverlängerung von Arbeitsverträgen. Schon die Androhung solcher Repressalien ist gesetzlich untersagt. Falls eine berufliche Benachteiligung nach einer Meldung eintritt, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass diese nicht durch die Meldung verursacht wurde.
Für den Schutz ist es notwendig, dass der Hinweis zutreffend ist oder die Annahme besteht, dass der Hinweis zutreffend ist, und dass ein Verstoß im sachlichen Anwendungsbereich (§ 2 HinSchG) vorliegt. Kein Schutz besteht, wenn die Meldung vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch erfolgt.
Die interne Meldestelle bei der Norditec Antriebstechnik GmbH ist anonym über einen geschützten Link auf der Unternehmenswebsite sowie über die E-Mail-Adresse erreichbar. Ihre Meldung kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden.
Gemäß § 17 HinSchG wird Ihre Meldung innerhalb von sieben Tagen schriftlich bestätigt und spätestens nach drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung.
Neben der internen gibt es auch eine externe Meldestelle. Sofern davon auszugehen ist, dass intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind, sollte zunächst die interne Meldestelle kontaktiert werden.
Ablauf bei Meldungen zur internen Meldestelle der Norditec Antriebstechnik GmbH nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Meldung abgeben
Sie können Verstöße anonym oder unter Nennung Ihres Namens über den anonymisierten Link auf der Norditec-Homepage oder direkt per E-Mail an melden. - Eingangsbestätigung
Nach Abgabe Ihrer Meldung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine schriftliche Eingangsbestätigung. - Prüfung und Bearbeitung der Meldung
Die interne Meldestelle prüft daraufhin, ob der gemeldete Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und ob die Meldung hinreichend stichhaltig ist. Erforderlichenfalls werden entsprechende Folgemaßnahmen eingeleitet. - Rückmeldung
Spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung informiert Sie die interne Meldestelle über die geplanten oder bereits umgesetzten Folgemaßnahmen. Sollte die Rückmeldung zu Verzögerungen in der internen Ermittlung führen, wird die Meldestelle darauf hinweisen. - Vertraulichkeit und Schutz der Identität
Die interne Meldestelle ist nach §§ 8 und 9 HinSchG zur strikten Vertraulichkeit verpflichtet. Ihre Identität sowie die Identität anderer in der Meldung genannter Personen werden geschützt und nur in begründeten Ausnahmefällen offengelegt, beispielsweise im Rahmen gesetzlicher Verfahren oder bei Zustimmung der hinweisgebenden Person. Verstöße gegen die Vertraulichkeitspflicht können für die Meldestelle bußgeldpflichtig sein und werden entsprechend geahndet. - Dokumentation und Löschung
Alle Meldungen werden im Meldeportal dokumentiert und drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann, soweit erforderlich und verhältnismäßig, für rechtliche Anforderungen auch länger aufbewahrt werden.
Wirksamkeit des Hinweisgeberschutzgesetzes
Die Norditec Antriebstechnik GmbH setzt damit ein klares Zeichen für Transparenz und Rechtstreue und verpflichtet sich, Ihre Identität sowie Ihre Informationen vertraulich zu behandeln.